Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in unserem Nachbarland sind ab sofort und bis auf Weiteres Flüge nach Italien mit MCK-Flugzeugen untersagt.
Begründete Ausnahmen müssen vom Obmann schriftlich genehmigt werden. Ausnahmslos untersagt sind Flüge in die im BG verlautbarten Gebiete Italiens.