Letztes Update: 5. März 2022
Die Regierung hat zuletzt die Aufhebung zahlreicher Corona-Maßnahmen bekanntgegeben. Was bedeutet das für den Flug- und Ausbildungsbetrieb beim MCK:
Ab dem 5. März 2022
Der Schul- und Flugbetrieb ist uneingeschränkt möglich, die 3G-Regel entfällt. Auch die Registrierungspflicht beim Betreten des Clubhauses endet. Aus der FFP2-Maskenpflicht wird eine Empfehlung, die FFP2-Maske in geschlossenen Räume und überall dort zu tragen, wo mehrere Menschen zusammenkommen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Für den Flug- und Clubbetrieb gelten die üblichen Hygieneempfehlungen. Falls du Fragen oder Anregungen hast, steht dir Andreas als medizinischer und fachkundiger Covid 19-Beauftragter des MCK gerne zur Verfügung. Du erreichst ihn per E-Mail oder unter der Handynummer +43 664 414 33 68.
Bleib gesund & Glück ab, gut Land!
Andreas Wagner, Ingo Widowitz & Vorstand des MCK